Die aktuellen Führerscheinklassen gültig seit 19.01.2013
im Überblick

Pkw-Klassen B, BE

Motorrad-Klassen Mofa, M, A1, A

Lkw-Klassen C1, C1E, C, CE

Bus-Klassen D1, D1E, D, DE

Klassen L, T

Hier finden Sie weitere Informationen zu den
Führerscheinklassen und zur Führerscheinausbildung:

Führerscheinklassen gültig bis 18.01.2013
Rubrik "Infos für Fahrschüler"

Praktische Ausbildung
Übersicht Sonderfahrten
Theoretische Ausbildung Übersicht Theorieunterricht
Die Führerscheinklassen "alt" und "neu" in der Übersicht...

Motorradfahren mit Autoführerschein?

Rechtsstand 14.12.2012

Pkw-Klassen
B, B96, BE

B

seit 19.01.2013

Kraftwagen bis 3,5 t zG

  • Mitführen von Anhängern

    • Alle Anhänger bis 750 kg zG,

    • bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende
    Sofortmaßnahmen am Unfallort7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18/174)

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung,
Praktische Prüfung

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B96

seit 19.01.2013

Klasse B mit Schlüsselzahl 96
ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.

Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

  • Biometrisches Passbild

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18/174)

Vorbesitz: -

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: -

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ausführliche Informationen zu den
Pkw-Klassen
finden Sie hier...

BE

seit 19.01.2013

Kraftwagen der Klasse B und

  • Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende
    Sofortmaßnahmen am Unfallort7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18/174)

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: -

Ausbildung: Praxis

Prüfung: Praktische Prüfung

ausführliche Informationen zu den
Pkw-Klassen
finden Sie hier...

Motorrad-Klassen
Mofa, AM, A1, A2, A

Mofa

seit 19.01.2013

Mofa
  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
  • maximal 25 km/h bbH,
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
  • Biometrisches Passbild

Mindestalter: 15

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung

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ausführliche Informationen zu den
Motorrad-Klassen
finden Sie hier...

AM

seit 19.01.2013

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER
(Moped, Mokick) /
DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER /
VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE

a)

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

b)

Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

c)

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

d)

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei
höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort7)
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

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Motorrad-Klassen
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A1

seit 19.01.2013

LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³

a)

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort7)
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klasse: AM

Ausbildung: Theorie und Praxis

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Motorrad-Klassen
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A2
seit 19.01.2013

KRAFTRÄDER bis 35 kW

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort7)
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

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Motorrad-Klassen finden Sie hier...

A

seit 19.01.2013

KRAFTRÄDER /
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE

a)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort7) Fahrerlaubnisklassen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter

zu a)

24
bzw.
20
bei mind. 2 Jahren
Vorbesitz der
Klasse A2

zu b)

21


Eingeschlossene Klassen:
A2, A1, AM

Ausbildung: Theorie und Praxis

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Motorrad-Klassen
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Lkw-Klassen
C1, C1E, C, CE

C11)

seit 19.01.2013

LEICHTERE LKW

Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen,
über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
auch mit Anhänger bis 750 kg zG

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Gutachten

  • Ärztliches Zeugnis

  • Erste-Hilfe-Kurs7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: -

Ausbildung: Theorie und Praxis

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Lkw-Klassen
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C1E1)

seit 19.01.2013

LEICHTERE LASTZÜGE

a)

Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG,

b)

Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 3,5 t zG.

Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t.

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Erste-Hilfe-Kurs7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18

Vorbesitz: C1

Eingeschlossene Klassen: BE,
bei Besitz von D1: D1E

Ausbildung: Praxis

Prüfung: Praktische Prüfung

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Lkw-Klassen
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C1)

seit 19.01.2013

SCHWERE LKW

Kraftwagen , ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG
(nach oben keine Beschränkung)
auch mit Anhänger max. 750 kg zG

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Erste-Hilfe-Kurs7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 21/182)

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klasse: C1

Ausbildung: Theorie und Praxis

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CE1)

seit 19.01.2013

SCHWERE LASTZÜGE

Kraftwagen über 3,5 t zG
(nach oben keine Beschränkung)
und Anhänger über 750 kg zG

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Erste-Hilfe-Kurs7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 21/182)

Vorbesitz: C

Eingeschlossene Klassen:
C1E, BE, T,
bei Besitz von D1: D1E,
bei Besitz von D: DE

Ausbildung: Theorie und Praxis

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Bus-Klassen
D1, D1E, D, DE

D11)

seit 19.01.2013

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Belastungsgutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 215)

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: -

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

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Bus-Klassen
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D1E1)

seit 19.01.2013

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Belastungsgutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 215)

Vorbesitz: D1

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E

Ausbildung: Praxis

Prüfung: Praktische Prüfung

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Bus-Klassen
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D1)

abseit 19.01.2013

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Belastungsgutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 246)

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klasse: D1

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

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Bus-Klassen
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DE1)

ab 19.01.2013

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG.

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Belastungsgutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 246)

Vorbesitz: D

Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E

Ausbildung: Praxis

Prüfung: Praktische Prüfung

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Bus-Klassen
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Klassen L, T

L

seit 19.01.2013

a)

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b)

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h,
auch mit Anhänger.

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende
    Sofortmaßnahmen am Unfallort7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -


Ausbildung:
Theorie

Prüfung: Theorieprüfung

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Klassen L + T
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T

seit 19.01.2013

a)

Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h,

b)

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
selbstfahrende Futtermischwagen,
mit einer bbH von max. 40 km/h,

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende
    Sofortmaßnahmen am Unfallort7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter:
16
für bbH bis 40 km/h/
18 für bbH1) über 40 bis 60 km/h

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klasse: AM, L

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

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Klassen L + T
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